Die SZ online berichtet über den Prozess gegen Gedenkstettenleiter und Historiker Volkhard Knigge. Der wurde vom ”Kind von Buchenwald” Stefan Jerzy Zweig verklagt. Der Überlebende des Holocaust sollte 1944 von Buchenwald nach Auschwitz deportiert werden. Sein Vater hat mit Hilfe kommunistischer Häftlinge seinen Abtransport verhindet. Volkhard Knigge verwendet für dieses Ereigniss den Begriff des “Opfertausches”, da Zweigs Name mit dem des Sinti und Roma Jungen Willy Blum auf der Transportliste ersetzt wurde. Gegen diesen Begiff wehrt sich Zweig mit einer Klage. Das Verfahren endet mit einer Einigung: Knigge verspricht den Begriff Opfertausch nicht mehr zu verwenden. Nähere Infos hier:
http://www.sueddeutsche.de/politik/streit-um-buchenwald-gedenken-kz-ueberlebender-wehrt-sich-gegen-begriff-des-opfertauschs-1.1293326
Dieser Fall verdeutlicht, wie sehr die Erzählungen über vergangene Ereignisse sich widersprechen können bzw. widerstreitende Perspektiven inne haben können. Für Knigge als Historiker ist das Ereigniss des Opfertausches in Buchenwald “wirklich” und “wahr”, für den Holocaust-Überlebenden Zweig ist diese Interpretation der Ereignisse jedoch ein Angriff auf seine persönliche Erinnerung, indem mit diesem Begriff ihm implizit eine Teilschuld gegeben wird an dem Tod des Jungen, der statt seiner nach Auschwitz transportiert wurde.
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